Betriebsferien vom 25. Dezember 2024 bis 05. Januar 2025
Wir sind ab dem 06. Januar 2025 wieder für Sie da. Wir wünschen Ihnen eine feierliche Zeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Ihr Feller AG Team
AGBs für Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote der Feller AG, Horgen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote der
Feller AG
Bergstrasse 70
8810 Horgen
Version 1. Juni 2024
1. Anmeldung
Die Anmeldung für die angebotenen Veranstaltungen hat online zu erfolgen. Mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Feller AG wird die Anmeldung verbindlich. Die Bestätigung der Anmeldung und jede weitere Korrespondenz erfolgt an die Person, die sich angemeldet hat.
Die Person, die sich angemeldet hat, bzw. die anmeldende Stelle haftet auch für die Bezahlung der Kursgebühren. Die Teilnehmerzahl jeder Veranstaltung ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Maximalteilnehmerzahl und Mindestteilnehmerzahl werden von der Feller AG festgelegt. Wird die minimale Teilnehmerzahl unterschritten, behält sich die Feller AG vor, den Kurs bis 2 Wochen vor Kursbeginn zu annullieren.
Im Verhinderungsfall können Sie sich schriftlich vor Kursbeginn abmelden oder umbuchen. Es gelten die nachfolgenden Konditionen:
Zeitpunkt
- bis 10 Arbeitstage vor Beginn
Abmeldungen = kostenlos
Umbuchungen* = kostenlos - ab 9 Arbeitstage vor Beginn
Abmeldungen = 100% des Kursgeldes
Umbuchungen* = 100% des Kursgeldes - Nichterscheinen
Abmeldungen = 100% des Kursgeldes
Umbuchungen* = 100% des Kursgeldes
*) Ersatzteilnehmer sind willkommen ohne Kostenfolgen (Kursvoraussetzungen müssen erfüllt sein)
Arbeitstage sind Montag bis Freitag.
Eine Abmeldung oder Umbuchung bedarf der Schriftform academy@feller.ch, die von der Feller AG ebenfalls schriftlich bestätigt werden muss. Als erfolgt gilt die Abmeldung oder Umbuchung zum Zeitpunkt ihres Eintreffens bei der Feller AG.
Bei Abwesenheit (Krankheit, Militär, berufliche Belastung, andere Gründe) oder bei Abbruch des Kurses ohne wichtigen Grund besteht keinerlei Anspruch auf Reduktion oder Rückzahlung.
Liegt ein wichtiger Grund vor (langwierige Krankheit/Unfall) kann die Feller AG in eigenem Ermessen eine Weiterführung in einem anderen Kurs anbieten.
Kann ein Kurs oder Unterrichtstag seitens Feller AG nicht durchgeführt werden, haben Teilnehmende Anspruch auf Ersatz. Sind sie am Ersatzdatum verhindert, besteht für die Feller AG keine Verpflichtung, den Lehrstoff in anderer Form anzubieten.
Vergeblich angereiste Teilnehmende haben für nicht durchgeführte Kurse oder Unterrichtstage infolge höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit des Trainers) kein Anrecht auf Entschädigung.
2. Kursleistungen
Dauer, Preis, Kursziele, Inhalt, Zielgruppe, Kursvoraussetzungen und Details über die Durchführung sind den jeweiligen Kursausschreibungen zu entnehmen.
Im Kurspreis sind Kursunterlagen, Literatur, Material, Benutzung der Informatiksysteme, WLAN und Verpflegung enthalten. Reise-, Unterkunfts- und übrige Verpflegungskosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden.
Alle ausgeschriebenen Kurse werden nach Möglichkeit durchgeführt.
Die Maximalteilnehmerzahl und Mindestteilnehmerzahl wird von der Feller AG festgelegt. Wird die minimale Teilnehmerzahl unterschritten, behält sich die Feller AG vor, den Kurs bis 2 Wochen vor Kursbeginn zu annullieren.
3. Entgelt
Die Kosten in CHF für die einzelnen Veranstaltungen sind im jeweiligen Kursprogramm festgehalten. Die MwSt. wird separat verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind spätestens bis zu dem auf der Rechnung aufgeführten Fälligkeitsdatum zu begleichen. Enthält die Rechnung weder ein Fälligkeitsdatum noch eine Zahlungsfrist, ist sie innerhalb von 30 Tagen ab dem Ausstellungsdatum zu bezahlen. Rechnungen, welche nicht 10 Tage nach Rechnungsdatum schriftlich beanstandet werden, gelten als akzeptiert. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb des angegebenen Fälligkeitseintritts, gerät die Kundschaft ohne jeden Hinweis in Verzug. In diesem Fall behält die Feller AG sich das Recht vor, dem in Verzug geratenen Kundschaft, neben dem Rechnungsbetrag eine Mahngebühr in Höhe von CHF 15,00 pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Die Kundschaft ist neben der Begleichung des Rechnungsbetrages auch zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehen. Kunden: innen der Feller AG sind damit einverstanden, dass sie Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen in elektronischer oder in Papier-Form erhalten.
5. Änderungen
Feller AG behält sich das Recht vor, das Programmangebot sowie die AGB jederzeit anzupassen. Dies berechtigt die Teilnehmenden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu einer Reduktion der Kosten.
6. Kursnachweis
Sämtliche Kursteilnehmende erhalten bei einem erfolgreichen Abschluss das Feller Zertifikat, welches in der Branche einen hervorragenden Ruf geniesst. Bei Bestehen der Prüfung eines zertifizierten KNX-Kurses erhalten sie das weltweit anerkannte KNX-Partner-Zertifikat und werden bei der KNX Association in Brüssel als offizieller KNX-Partner eingetragen.
7. Versicherung
Bei sämtlichen durch die Feller AG organisierten Kursen ist der Versicherungsschutz (Unfall, Haftpflicht usw.) Sache der Teilnehmenden. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann und wird keine Haftung übernommen.
Feller AG unternimmt grosse Anstrengungen, um ihre Infrastruktur virenfrei zu halten, kann dies aber nicht garantieren. Sollten Teilnehmende Dateien von Feller kopieren, übernimmt die Feller AG keinerlei Haftung für allfällig durch Viren verursachte Schäden jeglicher Art.
8. Datenschutz
Die Feller AG garantiert einen umfassenden Schutz der persönlichen Daten.
Die Teilnehmende oder die anmeldende Stelle erklären sich mit der Anmeldung einverstanden, dass die persönlichen Daten für die Veranstaltungs- und Prüfungsabwicklung sowie für spätere Teilnehmerinformationen gespeichert werden.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Feller AG, welche hier eingesehen und/oder heruntergeladen werden kann: https://www.feller.ch/de/datenschutzerklaerung.
9. Geistiges Eigentum
Sämtliche Kursunterlagen sind geistiges Eigentum der Feller AG.
Bei einer Anmeldung verpflichten sich Teilnehmende zur Beachtung folgender Bestimmungen: Kursunterlagen sowie die im Kurs verwendete Software (Betriebssysteme und sämtliche Applikationen) unterliegen dem Urheberrecht und sind personengebunden.
Software darf weder kopiert noch aus dem Kursraum mitgenommen werden.
Ohne eine schriftliche Genehmigung der Feller AG dürfen die Kursunterlagen, Texte und Fotos weder vervielfältigt, nachgedruckt, übersetzt, elektronisch verarbeitet, noch zur internen oder externen Weitergabe benutzt werden.
10. Schlussbestimmungen
Im Falle der Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB behalten alle übrigen Klauseln ihre Gültigkeit; an Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung soll eine in dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung entsprechende rechtlich gültige Klausel eintreten.
Diese AGB und die Verträge zur Teilnahme an einer Veranstaltung sind schweizerischem Recht unterstellt. Der Gerichtsstand ist Horgen.
Zusätzliche Bedingungen für Kurse mit individuellen Kunden-Terminen
1. Konditionen | Mehrwertsteuer
Feller AG erstellt für Firmenkurse auf Basis Ihrer Anfrage eine Offerte. Die schriftlich erstellte Offerte ist grundsätzlich bis zur schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden und der Auftragsbestätigung durch die Feller AG freibleibend. Offerten sind grundsätzlich 30 Tage gültig.
2. Infrastruktur
Findet ein Kurs in den Räumlichkeiten der Kundin oder des Kunden oder auf Wunsch der Kundin oder des Kunden in einem Durchführungsort ausserhalb der Feller AG statt, ist die Kundin oder der Kunde gemäss Vertrag für die Bereitstellung der notwendigen Hard- und Software verantwortlich.
Die genaue technische Konfiguration muss frühzeitig an die Feller AG gemeldet werden. Die Kundin oder der Kunde stellt eine für die technische Infrastruktur verantwortliche Person. Kann ein Kurs infolge mangelhaft oder nicht funktionierender Infrastruktur nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, haftet die Kundin oder der Kunde für sämtliche Folgekosten (zusätzliche Referent:innen, Spesen, Ansprüche von Teilnehmer:innen usw.).
3. Konkurrenzierung
Die Kundin oder der Kunde sowie die Feller verpflichten sich gegenseitig, keine Mitarbeitenden abzuwerben. Insbesondere wird die Kundin oder der Kunde die von Feller eingesetzten Referierende, Kursleitenden und Fachbereichsleitenden nicht bei eigenen Aus- und Weiterbildungsmassnahmen einsetzen.